Vorfahrtsregeln - rechts vor links

Das Vorfahrtsrecht gilt für Fahrzeuge und muss auf Strassen die sich kreuzen oder in andere einmünden beachtet werden.

Die Rechtsregel besagt, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, Vorrang hat, während derjenige, der von links kommt warten muss. Diese Regel gilt aber nur so lange es keine Vorfahrtszeichen, keine Ampel oder Verkehrsbeamten gibt, die den Verkehr regeln.




Der Radfahrer möchte die Kreuzung geradeaus durchfahren. Er blickt nach links sowie nach rechts, um zu sehen, ob andere Verkehrsteilnehmer in die Kreuzung einfahren. Gibt es keine Vorfahrtzeichen, keine Ampeln und keine Verkehrsbeamten, die den Verkehr regeln, gilt die Rechtsregel. Laut dieser Regel hat der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorrang und der von links kommende Nachrang.


Der Radfahrer darf zuerst fahren, da er aus Sicht des Autofahrers von rechts kommt.


Der Autofahrer muss warten.




Der Autofahrer möchte nach rechts abbiegen. Er hat Vorrang, da er aus der Sicht des Radfahrers Nr.3 von rechts kommt.


Radfahrer Nr.2 möchte die Kreuzung geradeaus durchfahren. Er blickt nach links und nach rechts, um zu sehen, ob der Weg frei ist. Da das Auto nach rechts abbiegt und Radfahrer Nr.3 ebenfalls geradeaus fährt, kann er problemlos auch geradeaus die Kreuzung durchfahren.


Radfahrer Nr.3 möchte ebenfalls geradeaus die Kreuzung durchfahren. Auch er blickt nach links und nach rechts, bevor er losfährt. Da das Auto von ihm aus gesehen der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer ist, hat dieses Vorrang, und der Radfahrer muss warten. Radfahrer Nr.2 fährt ebenfalls geradeaus. Das Auto und Radfahrer Nr.2 dürfen gleichzeitig fahren, Radfahrer Nr.3 muss warten, bis das Auto abgebogen ist.